Unter Pornografie wird generell „die direkte Darstellung der menschlichen Sexualität oder des Sexualakts mit dem Ziel, den Betrachter sexuell zu erregen, wobei die Geschlechtsorgane in ihrer sexuellen Aktivität bewusst betont werden“ verstanden. (1)
Während in Deutschland die Veröffentlichung von Gewalt-, Tier- und Kinderpornografie verboten ist, müssen generell pornografische Inhalte, die nicht diesen Kategorien entsprechen, nur altersbeschränkt zugänglich sein.
Nicht immer wird sich jedoch daran gehalten, oft stoßen Kinder durch Zufall auf solche Darstellungen, die sich auch in Werbung oder Spielen finden können.
Deswegen ist es wichtig, Kinder darauf vorzubereiten und mit ihnen darüber zu sprechen, jüngere und mit dem Internet nicht erfahrene Kinder nicht unbeaufsichtigt zu lassen und Verstöße bei Jugendschutz.net, der Kommission für Jugendschutzmedien oder dem Deutschen Werberat zu melden.
Außerdem kann sogenannte Kinderschutzsoftware installiert werden, die es Kindern erlaubt, nur auf bestimmten, für sie geeigneten, Seiten zu surfen. (z.B. von t-online; Übersicht dazu bei Netzwelt)
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